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   BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 90/04 R   

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https://dejure.org/2005,11109
BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 90/04 R (https://dejure.org/2005,11109)
BSG, Entscheidung vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 90/04 R (https://dejure.org/2005,11109)
BSG, Entscheidung vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 90/04 R (https://dejure.org/2005,11109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von Privatversicherungsbeiträgen - keine Ermächtigungskonformität - Verfassungswidrigkeit - Angemessenheit der Beiträge

  • Wolters Kluwer

    Begehren höherer Arbeitslosenhilfe ; Tatsächliche Feststellungen des Landessozialgerichts; Beurteilung der Bedürftigkeit; Rücksicht auf vorhandenes Vermögen; Berechnungsweise aus dem Einkommen der Ehefrau unter Berücksichtigung von Freibeträgen

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 22/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 90/04 R
    Hinsichtlich der Entscheidung betreffend die Frage der Ermächtigungskonformität des § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 kann in vollem Umfang auf die Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 24/04 R) verwiesen werden.

    Dies entspricht grundsätzlich der allein von § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III ausgehenden Entscheidung des Senats in seinen Urteilen vom 9. Dezember 2004 (aaO).

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 90/04 R
    Hinsichtlich der Entscheidung betreffend die Frage der Ermächtigungskonformität des § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 kann in vollem Umfang auf die Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 24/04 R) verwiesen werden.
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 2/06 R

    Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) mehrfach entschieden habe (BSG, Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 22/04 R und B 7 AL 24/04 R; Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 90/04 R), sei die Pauschalierung des § 3 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung (AlhiV) 2002, wonach lediglich ein Betrag von 3 % des Einkommens abzusetzen sei, nicht ermächtigungskonform und wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anzuwenden.

    Die ständige Rechtsprechung des BSG, dass § 3 Abs. 2 AlhiV 2002 nicht ermächtigungs- und nicht verfassungskonform sei, sei erst mit dem Urteil vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 90/04 R - entstanden.

    Dazu hat der Senat entschieden, dass die in der AlhiV 2002 vorgesehene pauschale Regelung, wonach 3 vH des Einkommens für Versicherungsbeiträge von dem bei der Alhi leistungsmindernd zu berücksichtigenden Einkommen abzusetzen sind, nicht ermächtigungs- und nicht verfassungskonform ist, sodass hinsichtlich der vom Einkommen abzusetzenden Beträge grundsätzlich nur auf § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III abzustellen ist (vgl BSG SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 22/04 R -, sowie Urteile vom 17. März 2005 - B 7 AL 70/04 R und B 7 AL 90/04 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - L 2 AL 78/09

    Überprüfung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes bei

    Die von der Beklagten zitierten nachfolgenden Entscheidungen vom 17. März 2005 (B 7a/7 AL 90/04 R und B 7a/7 AL 70/04 R) stammen ebenfalls vom 7. Senat des BSG.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2006 - L 12 AL 88/04

    Arbeitslosenversicherung

    Nachdem sie noch mit Änderungsbescheid vom 01.06.2004 nur die 3 %-Pauschale vom Bruttoeinkommen für Versicherungsbeiträge abgesetzt hat, hat die Beklagte nach den Urteilen des Bundessozialgerichtss (BSG) vom 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R und B 7 AL 22/04 R sowie vom 17.03.2005 - B 7 a / 7 AL 70/04 R und B 7 a / 7 AL 90/04 R - mit fünf Änderungsbescheiden vom 14.07.2005 an den Kläger, der ab 06.10.2004 bis 27.10.2004 von der LVA Übergangsgeld und vom 28.10.
  • SG Oldenburg, 16.06.2005 - S 4 AL 727/04
    (so im Ergebnis auch BSG Urteil vom 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - Urteil vom 17.03.2005 - B 7a/7 AL 90/04 R -).
  • SG Osnabrück, 07.06.2006 - S 4 AL 481/04
    Das Bundessozialgericht hat bereits mehrfach entschieden, das § 3 Abs. 2 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung nicht der gesetzlichen Ermächtigung entspricht (vgl. z.B. Urteil vom 17. März 2005, Aktz. B 7a/7 AL 90/04 R und Urteile vom 09. Dezember 2004, Aktz. B 7 AL 24/04 R und Aktz. B 7 AL 22/04 R).
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